Fundstellenermittlung

Alle Angaben in der Schmerzensgeldtabelle und in der individuellen Schmerzensgeldermittlung können durch Fundstellen belegt werden, falls Sie dies benötigen.

Schicken Sie mir einfach eine Email an Info@rechtsanwalt-lattorf.de mit den Angaben zu Ihren Beeinträchtigungen. Sie erhalten umgehend Antwort.

Wenn Sie bereits durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten werden, muss Ihr Rechtsanwalt Ihnen das angemessene Schmerzensgeld ermitteln. Hierfür benötigt er Fundstellen von Gerichtsurteilen.

Aufgrund der steigenden Zahl von Anwälten, die nur nebenher Arzthaftungsrecht und Verkehrsunfallrecht anbieten, können solche Fundstellen nicht kostenfrei herausgegeben werden. Ich bitte um Verständnis.

Bei einer Rechtsberatung durch meine Person ist dies selbstverständlich in der Rechtsberatung mit enthalten.