Die Ärztekammer ist die Interessenvertretung der Ärzte. Alle zugelassenen Ärzte sind verpflichtet in dieser Mitglied zu werden. Bei den Ärztekammern sind Schlichtungsstellen eingerichtet, die bei Fragen von Arztfehlern tätig werden und ein Gutachten bei der Gutachterkommission in Auftrag geben.Ein dort eingeleitetes Verfahren dauert regelmäßig über ein Jahr. Es ist kostenlos. Jedoch müssen beide Parteien dem Verfahren zustimmen. Sollte eine Strafanzeige gestellt worden sein, wird das Verfahren grundsätzlich abgelehnt.