Überweist ein Arzt oder Krankenhaus einen Patienten zu einem anderen Arzt zur Weiterbehandlung, ist er bzw. das KH verpflichtet, in einem Arztbrief den bisherigen Verlauf, Diagnose, Therapie, Entlassungszustand, Medikation und über sonstige Besonderheiten Auskunft zu geben. Es dient im Wesentlichen dazu, dass der weiterbehandelnde Arzt die Behandlung ordnungsgemäß weiterführen kann.Unterlässt der Arzt bei der Überweisung zeitnah einen Arztbrief zu schreiben und hat dies negative Folgen auf die Behandlung und Gesundheit des Patienten, haftet er hierfür.