Vor jedem medizinischen Eingriff ist der Patient umfassend über alle möglichen Folgen des Eingriffes aufzuklären, damit dieser wirksam einwilligen kann. Ohne Aufklärung oder ohne Einwilligung ist auch jeder Heileingriff rechtswidrig und gemäß § 228 StGB strafbar.Durch die Rechtswidrigkeit des Eingriffs macht sich der Arzt haftbar. Er hat Schmerzensgeld und sonstige Folgeschäden zu ersetzen. Liegt ein Aufklärungsfehler vor, sind die Chancen in einem gerichtlichen Verfahren i.d.R. wesentlich besser, als wenn "nur" ein Behandlungsfehler vorliegt.