Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der einige Betten in einem Krankenhaus mit seinen Patienten belegen kann. Der Behandlungsvertrag kommt zwischen dem Patienten und dem Belegarzt zustande. Bei Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern haftet grundsätzlich nur der Belegarzt und nicht das Krankenhaus.