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              Geburtsfehler

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Bei einem Geburtsfehler handelt es sich um nichts anderes als einen Behandlungsfehler mit in der Regel äußerst tragischen Folgen. In vielen Fällen dieser Art kommt es zu Sauerstoffmangel bei den Neugeborenen und dadurch zu einem Gehirnschaden. Eine lebenslängliche Behinderung ist die Folge. Der Arzt bzw. das Krankenhaus muss mit Schmerzensgeldforderungen in sechsstelliger Höhe rechnen.