Unter das Geburtsschadensrechts fallen alle Geburtshilfefehler von Ärzten und Pflegepersonen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft entstehen können. Als Stichwörter können hier genannt werden: Geburtsfehler, Kaiserschnittentbindung, Leibesfrucht, pränatale Diagnostik und wrongful life.Im Geburtsschadensrecht werden die höchsten Schmerzensgeldansprüche gezahlt, da die Schäden häufig geistige und körperliche Behinderungen nach sich ziehen, die für das Neugeborene eine lebenslange Pflegebedürftigkeit bedeuten können.