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             Honorarforderungen

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Der Arzt hat für jede Tätigkeit als Arzt Anspruch auf sein Honorar. Bei Privatpatienten hat er den Anspruch direkt gegenüber dem Patienten, bei Kassenpatienten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung

Auch wenn kein Behandlungserfolg eintritt, so bleibt aufgrund des medizinischen Dienstvertrages der Anspruch bestehen. 

Bei einem Arztfehler besteht die Möglichkeit, die Einrede des nichterfüllten Vertrages zu erheben und die Honorarzahlungen zu verweigern. Bei groben Behandlungsfehlern entfällt regelmäßig der Honoraranspruch vollständig.