Für Diagnose und Therapie gwinnt die Technik immer größere Bedeutung. Die mit der Anwendung von Medizintechnik verbundene Gefahr von Komplikationen, Gefährdungen oder Schädigungen macht ein Zusammenwirken von Hersteller, Betreiber und Anwendern unverzichtbar.Neben den Arztpflichten zu sachgemäßen Umgang mit medizinischen Geräten besteht eine Produkthaftpflicht des Herstellers.
Der Krankenhausträger und Ärzte haben folgende Pflichten:
Die Verletzung dieser Pflichten beruht immer auf vermeidbare Organisationsfehler. War der Klinik bekannt, dass der Umgang mit dem medizinischen Gerät noch nicht reibungslos funktioniert, handelt es sich zudem um ein Übernahmeverschulden. Da die Funktionstüchtigkeit der Geräte um eine beherrschbare Nebenpflicht handelt, greift beim Versagen des Geräts eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten ein.
- Unterweisung des Personals zur sachgemäßen Handhabung
- Wartung und Kontrolle der geräte durch speziell geschultes Personal
- Fortbildung des Personals und Einübung in Notfallsituationen
- Eigene Kenntnisse des Artzes zur Funktionsweise und Einsatzfähigkeit