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             Schadensersatz

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Der Schadensersatz im Arzthaftungsrecht unterteilt sich im immateriellen Schaden in Form von Schmerzensgeld und den materiellen Schaden. 

Der materielle Schaden beinhaltet alle Schadenspositionen, die dem Geschädigten unmittelbar Geld kosten. Hierunter fallen die Kosten zur Anschaffung von Hilfsmittel und Heilmittel (Medikamentenzuzahlungen), Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Fahrtkosten zu den verschiedenen Ärzten. 

 

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