Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern können bei Verdacht eines Behandlungsfehlers in Anspruch genommen werden. Hierzu müssen die Unterlagen aus der Patientenakte eingereicht werden, die dann begutachtet werden. Das dortige Verfahren ist zwar kostenlos, es dauert aber regelmäßig über ein Jahr und die Gutachten dort sollten kritisch betrachtet werden.Adressen der Schlichtungsstellen