- zum Lexikon -

       Zahnarzt

                _____________________________________________________________________
 

Ein Zahnarzt hat wie andere Ärzte auch bei der Behandlung den aktuell geltenden medizinischen Standard zu beachten. Bei einem Zahnarztvertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag, bei dem nicht nur als Dienstvertrag die medizinische Tätigkeit verlangt werden kann. Bei der Anfertigung von Zahnersatz handelt es sich gleichzeitig um einen Werkvertrag. Hiernach kann der Patient falls der Zahnersatz schlecht erstellt worden ist, mehrmals die Herstellung einer vertragsgemäßen Leistung verlangen. Nach erfolglosen drei Versuchen kann der Patient die Leistung ablehnen und den Zahnersatz woanders erstellen lassen. Außerdem kann er Schadensersatz verlangen.