Bitte beachten
Sie:
Für die Ermittlung der konkreten Höhe
Ihres Schmerzensgeldanspruches fällt bisher keine Gebühr
an.
Bisher konnte ich Ihnen die Beantwortung
Ihrer Anfragen als kostenlosen Service zur Verfügung stellen.
Die
immer zahlreicher werdenden Anfragen
haben teilweise einen enormen Umfang angenommen und nehmen zur Bearbeitung
nicht wenig Zeit in Anspruch.
Ich bitte bei Anfragen zur Höhe des
Schmerzensgeldes mir freiwillig einen Betrag in Höhe von 29,75
Euro auf mein Konto: 5656 830, bei der Deutschen Bank Berlin, BLZ
100 700 24 zu überweisen (Kontoinhaber: RA Lattorf).
Nur dann kann ich in Zukunft diesen Service
weiterhin zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie auch Ihren Namen
im Verwendungszweck an. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lattorf
Rechtsanwalt