Rechtsanwalt für Patienten
Christian Lattorf
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Rechtsanwalt für Patienten
Justinianstraße 3, 50679 Köln ( Deutz )
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Verletzungen am   Kopf    Hals    Wirbel    Oberkörper    Arm/Schulter    Unterkörper    Hüfte    Beine    Verbrennungen   Besondere

 
    Besondere Verletzungen

    1. Bagatellverletzungen
     
     
     
     

     

     
    Kein Schadensersatz wegen Geringfügigkeit:  Ohrfeigen, kurze Verspannungen, leichte Hautquetschungen, Schürfwunden, Herzrasen, leichte Prellungen, etc.

    Kein Schmerzensgeld für alle Verletzungen, die das Allgemeinempfinden gering und nur vorübergehend beeinflusst haben. 


    2. Blutergüsse
     
     
     
     
     
     
     
     

     

     
    Schmerzensgeld (+), wenn keine Bagatellverletzung vorliegt. 

    600,00 € als oberste Grenze ist angemessen, wenn Heilung komplikationslos und ohne ärztliche Behandlung.

    1.022,58 € (handtellergroßes Hämatom + zusätzliche Beschwerden)


    3. AIDS-Infektion
     
    bis zu 153.387,56 €

    4. Anfallleiden und Epilepsie nach Unfallfolge oder ärztlichem Fehlverhalten (z.B. Impfschaden)
     

     

     
    10.000,00 € (vorübergehend)
    60.000,00 € (Dauerschaden aber medikamentöse Einstellung möglich)
    350.000,00 € (schwerste Gehirnschädigung, Totalerblindung, Intensivpflegefall)


    5. Angstzustände
     
     
     
     

     

     
    0,00 € (wegen Beweisproblemen)
    255,65 € (Entstehung einer Depression über 1 Monat)
    511,29 € (Fehldiagnose: AIDS)
    2.500,00 € (Fehldiagnose Krebs)
    25.564,59 € (Beinamputationsangst)

    6. Telefonterror
     
    2.556,46 € (schwerste Drohungen und Beleidigungen)

    7. Appallisches Syndrom (Verlust der Empfindungsfähigkeit)
     
     

     

     
    20.000,00 DM (alte Rechtsprechung: keine Schmerzen - wenig Schmerzensgeld)
    127.822,97 €
    409.033,50 € (+Intensivpflegefall + völlige Wesenszerstörung)

    8. Beschmutzung
     
    127,82 € (AG Köln)

    9. Rauchbelästigung auf der Arbeit
     
    511,29 € (gegen Arbeitgeber, der das Rauchen nicht unterbunden hatte)

    10. Ruhestörung
     
     

     

     
    511,29 € (überlautes Hören eines Fernsehmusiksenders auch in der Nacht)
    1.278,23 € (Hundebellen und Jaulen rund-um-die-Uhr)

    11. Entstellung/ entstellende Narben
     
     

     

     
    1.522,88 € (wulstartige Narbe nach Blinddarmoperation)
    16.361,34 € (Hundebiss/ Gesichtsverletzung)
    51.129,19 € (breitflächige Verbrennungen)

    12. Schock
     
     

     

     
    20.000,00 € (Miterleben des Todes eines nahen Angehörigen) 
    30.677,51 € (Tod aller drei Kinder durch gröbste Fahrlässigkeit im Straßenverkehr)

    13. Tierverletzung
     
    5.112, 92 € (Hundebiss/ Fingerverlust)
    51.129,19 € (Hundebiss/ schwerste Geschlechtsteilverletzung)

    14. Persönlichkeitsrechtsverletzungen
     
     
     
     

     

     
    511,29 € (Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht)
    5.112,92 € (Veröffentlichung von getilgten Vorstrafen)
    10.000,00 € (rufschädigende Veröffentlichungen über 2 Jahre hinweg)

    15. Ehrverletzungen
     
     
     
     
     
     
     
     
     

     

     
    5.112,92 € (Veröffentlichung von 3 Bildern im Stern - Darstellung als "doofer lederbehoster Bayer) 
    5.112,92 € (Ausstrahlung von Fernsehaufnahmen - Darstellung als "Neonazi")
    25.564,59 € (beträchtliche Rufschädigung durch unwahre Nachrichtenberichterstattung)
    92.032,54 € (Zwangskommerzialisierung - Veröffentlichung eines erfundenen Interviews über angebliche Hochzeit v. Caroline v. Monaco)

    16. Freiheitsentziehung
     
     
     
     
     

     

     
    7.000,00 € (76 Tage Haft wegen Anwaltsversäumnis)
    15.338,76 € (2 Jahre geschlossene Psychiatrie + 6 Jahre entmündigt aufgrund grob fahrlässige Falschbegutachtung)
    255.645,94 € (9 Jahre geschlossene Psychiatrie + Verabreichung von insgesamt 2,3 kg Neuroleptika aufgrund Falschbegutachtung)

    17. Recht am eigenen Bild
     
     
     
     

     

     
    1.533,88 € (Aufnahme per Videokamera des willenlos betrunkenen Klägers)
    3.000,00 € (Veröffentlichung im Fernsehen von Aufnahmen auf einem FKK-Gelände)
    10.225,84 € (Veröffentlichung auf der Titelseite von hierfür nicht vorgesehene Nacktfotos)

    18. Mobbing
     
     

     

     
    7.669,38 € (Schwerwiegende systematische Herabwürdigungen)
    26.536,05 € (Vielfältige persönliche Herabsetzung des Klägers)

    19. Homepagepiraterie
     
     

     

     
    5.100,00 € (unzulässige Kopie von mindestens 17 Fachbeiträgen auf die eigene Homepage - berücksichtigt wurde die Fachkompetenz mit besonderer Werbewirksamkeit)

    20. Ungewollte Schwangerschaft
     
     
     

     

     
    20.451,68 € (nach Vergewaltigung)
    5.112,92 € (Missglückter Schwangerschaftsabbruch)
    85.000,00 € = 270% des Regelunterhaltes (Falsche Einsetzung eines Verhütungsstäbchens)

    21. Urlaubsvereitelung/ -Beeinträchtigung
     

     

     
    766,94 € (entgangene Urlaubsreise)
    2.100,00 € (Nutzlos aufgewandte Urlaubszeit = 75,- € pro Person und Urlaubstag)

    22. Vergewaltigung
     
    25.567,59 € (schwerer Fall)
    50.000,00 € + 75,00 € mtl. (9-jähr. Kind, Dauerschaden)

    23. Dekubitus (Druckgeschwüre)
     
    5.112,92 € (Durchmesser 8 x 12 cm, Tiefe 5 cm)
    20.000,00 € (schwerste Form)

    24. Fehldiagnose
     
    102.258,38 € (Krebsleiden mit Todesfolge)
 

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