Rechtsanwaltskosten nach Unfall – Schmerzensgeld
Die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes nach einem unverschuldeten Unfall hat der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung zu bezahlen, so dass das Unfallopfer am Ende keine Anwaltskosten haben sollte. Verlangt der Anwalt aber zu viel Schmerzensgeld oder Schadensersatz, verbleiben teilweise die Kosten beim Unfallopfer. Die dabei entstandenen Kosten wären nicht notwendig gewesen. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist …