Haushaltsführungsschaden auf 11,00 Euro angehoben
Das OLG Köln hatte bislang für den fiktiven Haushaltsführungsschaden einen Stundensatz von 10,00 Euro zugrunde gelegt. Dabei betont es, dass es sich hierbei um den Nettobetrag handelt. In der mündlichen Verhandlung in einem Arzthaftungsverfahren am 16.03.2020 gab es an, für die Zeit ab dem 01.01.2020 den Stundensatz auf 11,00 Euro anzuheben. Da das Verfahren wahrscheinlich …
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