Der Patient hat das Recht, sich seinen Arzt frei zu wählen. Er darf auch einen weiteren Arzt zur Einholung einer Zweitmeinung konsultieren. Problematisch kann dann die Kostenerstattung durch eine gesetzliche Krankenversicherung sein. Daher sollte man vorher die Krankenkasse über seine Gründe (z.B. Vertrauensverlust, widersprüchliche Diagnose) informieren und eine Kostendeckungszusage einholen.
Freie Arztwahl
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