Meine Kanzlei ist hoch spezialisiert auf dem Gebiet des Personenschadensrechts. Wir beraten Sie auf den Gebieten des Arzthaftungsrechts und des Geburtshilfeschadensrechts als Teilgebiete des Medizinrechts sowie auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler oder schweren Unfällen. Motorradunfälle oder Fahrradunfälle sind in der Regel schwerwiegend. Meine Kanzlei vertritt ausschließlich die Patienten- und Opferseite.
Außerdem übernehmen wir Verfahren im Opferstrafrecht gegen Ärzte als Täter bzw. Verdächtigte und Unfallverursacher. Hier vertreten wir ausschließlich die Angehörigen und Betroffenen von ärztlichen Fehlleistungen und Unfallopfer. Wir begleiten Sie als Nebenklagevertreter vor dem Strafgericht.
Mit welchen typischen Tätigkeiten Sie auf dem jeweiligen Rechtsgebiet rechnen können, erfahren Sie beim Anklicken auf dem jeweiligen nebenstehenden Link.
Unsere Rechtsberatung ist umfassend und zielorientiert auf die Durchsetzung Ihres Anliegens gerichtet.
Auf eine zügige Bearbeitung Ihrer Angelegenheit und eine verständliche Sprache legen wir besonderen Wert.
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