Rechtsgebiete

Die Kanzlei Lattorf ist hoch spezialisiert auf dem Gebiet des Personenschadensrechts. Wir beraten Sie auf den Gebieten des  Arzthaftungsrechts und des Verkehrsunfallrechts. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler oder schweren Unfällen. Motorradunfälle oder Fahrradunfälle sind in der Regel so schwerwiegend, dass Sie einen spezialisierten Anwalt benötigen.

Die Kanzlei Lattorf vertritt ausschließlich die Patienten- und Opferseite.

Mit welchen typischen Tätigkeiten Sie auf dem jeweiligen Rechtsgebiet rechnen können, erfahren Sie beim Anklicken auf dem jeweiligen nebenstehenden Link.

Unsere Rechtsberatung ist umfassend und zielorientiert auf die Durchsetzung Ihres Anliegens gerichtet.

Auf eine zügige Bearbeitung Ihrer Angelegenheit und eine verständliche Sprache legen wir besonderen Wert.

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