Erwarten Sie von mir im Falle eines Behandlungsfehlers:
- Rechtsberatung in allen Fragen der Arzthaftung
- Prüfung der Patientenunterlagen auf einen Arztfehler
- Darstellung der Besonderheiten im Geburtsschadensrecht
- Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes
- Prüfung, ob ein ärztlicher „Kunstfehler“ vorliegt
- Überprüfung von medizinischen Gutachten
- Geltendmachung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche
- Durchsetzung Ihrer Rechte als Patient