Behandlungsfehler – Arzthaftung für Patienten

Erwarten Sie von mir im Falle eines Behandlungsfehlers:

  • Rechtsberatung in allen Fragen der Arzthaftung
  • Prüfung der Patientenunterlagen auf einen Arztfehler
  • Darstellung der Besonderheiten im Geburtsschadensrecht
  • Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes
  • Prüfung, ob ein ärztlicher „Kunstfehler“ vorliegt
  • Überprüfung von medizinischen Gutachten
  • Geltendmachung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung Ihrer Rechte als Patient