Behandlungsfehler – Arzthaftung für Patienten

Leistungen der Kanzlei Lattorf im Falle eines Behandlungsfehlers/ Arztfehler:

  • Rechtsberatung in allen Fragen der Arzthaftung
    Schmerzensgeld ermitteln, Ansprüche beziffern und durchsetzen
  • Prüfung der Patientenunterlagen auf einen Arztfehler/ Behandlungsfehler
    Patientenunterlagen anfordern und auf Arztfehler überprüfen
  • Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes
    Die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes ist kostenlos auch für nicht-Mandanten möglich.
  • Überprüfung von medizinischen Gutachten
    Kritische Überprüfung von Sachverständigengutachten, Anfechtung und Darstellen der Lücken, Fehler und Widersprüche
  • Geltendmachung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche
    Durchsetzen von Schmerzensgeld und Schadensersatz

Die Kanzlei Lattorf versteht sich als Patientenanwalt und ist ausschließlich auf Seiten der Patienten tätig. Da sie keine Angelegenheiten annimmt, die nichts mit Schmerzensgeld zu tun haben, hat sie einen sehr hohen Spezialisierungsgrad.