Rechtsanwälte

RA Lattorf Fachanwalt für Medizinrecht

Rechtsanwalt Lattorf
Fachanwalt für Medizinrecht &
Spezialist*) im Verkehrsunfallrecht

I. Personen in der Kanzlei

Die Kanzlei Lattorf wird durch mich, Rechtsanwalt Christian Lattorf, geführt. Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht. Bereits im Jahre 2004 habe ich meine eigene Kanzlei gegründet und mich zügig auf das Arzthaftungsrecht und das Verkehrsunfallrecht spezialisiert.

Herr Rechtsanwalt Alexander Ley ist als angestellter Rechtsanwalt bei mir beschäftigt. Er ist auf dem Spezialgebiet des Verkehrsunfallrechts tätig und setzt die Ansprüche von schwer- und schwerstverletzten Unfallopfer durch.

Frau Schröder ist die gute Seele in der Kanzlei. Sie führt das Sekretariat und ist Ihre erste Kontaktperson und hat immer den Überblick über den Stand Ihrer Angelegenheit.

II. Prinzipien der Kanzlei

1. Spezialisierung

Die Kanzlei ist eine Spezialkanzlei für Angelegenheiten mit Personenschäden (Medizinrecht und Verkehrsrecht).

Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht und Spezialist *) für das Arzthaftungsrecht, weil ich aus dem weiten Gebiet des Medizinrechts ausschließlich Fälle im Bereich des Arzthaftungsrechts übernehme.

Da die Unfälle auf dem OP-Tisch juristisch ähnlich behandelt werden wie Verkehrsunfälle habe ich mich zusätzlich auf das Verkehrsunfallrecht spezialisiert.

Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Personenschäden.

Meine Kanzlei ist hoch spezialisiert auf dem Gebiet des Personenschadensrechts. Seit 2005 befasse ich mich mit den Rechtsfolgen bei Personenschäden durch Ärzte. Seit 2008 erledige ich zusätzlich Rechtsangelegenheiten von Schwerstverletzten nach Verkehrsunfällen (Verkehrsrecht).

2. Mandantenprofil

Wir nehmen nur Mandate an, bei denen es um einen erheblichen Personenschaden geht. Ich bitte um Verständnis, dass Fälle mit nur leichten Verletzungen oder nur mit Sachschaden nicht angenommen werden können. Dieses Massengeschäft wird von den zahllosen Fachanwälten für Verkehrsrecht erledigt. Bei Schwerverletzten und Opfern von Arztfehlern besteht ein besonderer Beratungs- und Arbeitsaufwand.

Erfahrungsgemäß wird eine besonders hohe Qualität der Rechtsvertretung erreicht, wenn nicht jeder Fall angenommen wird und ein hoher Spezialisierungsgrad vorliegt. Daher werden Fälle ohne Bezug zu Personenschäden nicht angenommen.

Wir übernehmen regelmäßig Mandate, die bei anderen Rechtsanwälten unzufrieden waren. Hier gelten besondere Kostenregeln. Bitte sprechen Sie uns hierauf an. Wir klären gerne hierzu auf.

Wir sind deutschlandweit tätig. Ab einem Streitwert von 20.000,00 Euro verzichten wir auf die Bezahlung von unseren Fahrtkosten. Das heißt, es entstehen Ihnen i.d.R. solche Kosten, als ob Sie einen Anwalt am Wohnort einschalten würden.

3. Verfahrenssicherheit

Meine Kanzlei führt keine Verfahren durch, die keine Aussichten auf Erfolg haben. Rechtsanwälte verdienen zwar auch dann Geld, wenn Sie das Verfahren verlieren. Jedes verlorene Verfahren führt aber zu Ansehensverlust und evtl. zum Mandatsverlust und zu „negativen Empfehlungen“.

4. Risikoermittlung

In jedem Verfahren werden Sie von uns erfahren, wie hoch die Risiken und Chancen sind und wovon diese abhängig sind. Ferner erfahren Sie auf Nachfrage, wie hoch Ihr Kostenrisiko ist.

5. Kanzlei für Patienten und Opfer

Wir vertreten Menschen, denen besonders Schlimmes widerfahren ist, sei es eine unnötige oder fehlerhafte ärztliche Behandlung oder ein schwerer Verkehrsunfall mit schwerwiegenden Folgen, die das gesamte bisherige Leben völlig aus der Bahn werfen. Aus eigener persönlicher Erfahrung ist es mir ein persönliches Anliegen dem Schwachen zu seinem Recht zu verhelfen.

6. Wirtschaftlichkeit

Unser Einsatz ist Ihr Erfolg. Ich führe ein wirtschaftliches Unternehmen und lebe von dem Erteilen von Ratschlägen und das Führen von Verhandlungen und Gerichtsprozessen. Oberste Priorität ist die professionelle und erfolgreiche Beendigung jedes Verfahrens zu Ihren Gunsten. Für mich bedeutet dies einen hohen Aufwand mit hohem Engagement. Jede Leistung hat ihren Preis.

*)

Ich werbe bewusst mit der Bezeichnung „Spezialist“ und nehme Bezug auf das Urteil des AGH NRW v. 7.3.2014 – 2 AGH 20/12, veröffentlich in BRAK-Mitteilung 6/2014, dessen Leitsätze lauten: „1. Ein „Spezialist“ muss in der von ihm beworbenen beruflichen Tätigkeit qualitativ weit über den Mitbewerbern herausragen. Er muss auf seinem speziellem Rechtsgebiet über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche ein Fachanwalt nicht bieten kann. 2. Ein Rechtssuchender darf erwarten, dass ein „Spezialist“ derart auf dem entsprechenden Gebiet bewandert ist, dass selbst erfahrene Nicht-Spezialisten damit nicht mithalten können.“

Der Fachanwalt für Medizinrecht ist wesentlich auf die Vertretung von Ärzten und Krankenhäuser ausgerichtet. Das Arzthaftungsrecht ist ein Untergebiet von 9 Teilgebieten. Fachanwälte für Medizinrecht sind also breiter aufgestellt als ich es bin. Seit Jahren bin ich bereits auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig und habe Vorträge gehalten.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist vielfach auch mit Verkehrsordnungswidrigkeiten und das Recht der Fahrerlaubnis beschäftigt. Da wir dies konsequent ablehnen, übersteigt die Spezialisierung meiner Kanzlei, die einer üblichen Fachanwaltskanzlei.

Nachweislich kommt ein großer Teil meiner Mandanten mit Personenschäden durch einen Verkehrsunfall zu mir, die bereits von einem Kollegen vertreten wurden – darunter auch Fachanwälte.