Neben meiner Schmerzensgeldtabelle biete ich Ihnen (den in Deutschland einzigartigen Service) an, die angemessene Höhe Ihres individuellen Schmerzensgeldes anhand aktueller gerichtlicher Urteile zu ermitteln.
Schicken Sie mir einfach eine Email an
Info@rechtsanwalt-lattorf.demit den stichwortartigen Angaben zu Ihren Beeinträchtigungen. Sie erhalten schnellstmöglich* Antwort.
Bitte keine Anhänge mit mehr als 20 MB versenden!**
Dieser Service ist grundsätzlich kostenlos. Durchschnittlich wird für die Ermittlung des Schmerzensgeldes von Verletzungen, die nicht in einer Tabelle zu finden sind, ca. 1,5 Stunden benötigt.
Um diesen Service für alle Geschädigten sinnvoll aufrecht erhalten zu können, bitte ich um eine freiwillige Überweisung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 59,50 Euro auf das folgende Konto.
Vielen Dank!
Inhaber: C. Lattorf
IBAN DE53 1007 0024 0565 6830 00
BIC DEUTDEDBBERoder
Konto 5656830
BLZ 100 700 24
bei der Deutschen Bank Berlin
Wer keine Überweisung vornimmt, kann stattdessen eine Empfehlung „Kanzlei bewerten“ abgeben und zwar auf: www.anwalt.de/christian-lattorf
*Da die Zahl der Anfragen ständig wächst und derzeit besonders hoch ist, müssen Sie durchschnittlich 21 Tage auf eine Antwort warten.
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Stand: November 2022, Köln-Ehrenfeld, Aachen
Bei einem schweren Fahrradunfall oder Motorradunfall sollten Sie Rechtsanwalt Lattorf einschalten, um das höchstmögliche Schmerzensgeld zu erhalten.