Medizinrecht für Patienten

Die Kanzlei Lattorf vertritt ausschließlich die Seite der Patienten und zwar auf folgenden Gebieten:

  • Arzthaftungsrecht für Patienten
    Behandlungsfehler kommen vor. Die Kanzlei Lattorf setzt nach einem Arztfehler Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durch.
  • Geburtsschadensrecht
    Bei der Geburt kann es zu besonderen Konstellationen kommen, die einen Schaden beim Kind oder der Mutter hervorrufen. Die Kanzlei Lattorf ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Geburtsschäden.
  • Prüfung der strafrechtlichen Relevanz
    Ein Arztfehler stellt oft auch eine rechtswidrige Körperverletzung dar, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Kanzlei Lattorf zeigt auf, wann es notwendig ist, ein Strafverfahren einzuleiten und wann nicht.