Als Kanzlei für Personenschadensrecht für besonders schwer Verletzte vertreten wir Eltern und deren Kinder, die durch einen Geburtshelferfehler schwer geschädigt worden sind.
Information steht hier an erster Stelle. Der folgende Artikel beantwortet alle wesentlichen Fragen bei einem Geburtsschadensfall.
Geburtsschadensrecht – Hilfe durch Information »
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Der Artikel beantwortet alle Ihre Fragen, insbesondere:
- Wie komme ich an Informationen zur Geburt?
- Welche Ansprüche folgen einem Geburtshelferfehler?
- Wie kann man diese am besten Durchsetzen?
- Welche Risiken und Chancen bestehen?
- Welche Gutachtenverfahren sind sinnvoll?
- Wann soll man einen Vergleich abschließen, wann eher nicht?
- Wann verjähren die Ansprüche?
Artikel zum Geburtsschadensrecht
- Geburtsschadensrecht – Hilfe durch Information
- Typische Fälle: Geburtshilfeschäden
- Der Armplexusschaden
- Artikel: Geburtsschadensrecht Hilfe durch Information (Teil 1)
- Artikel: Geburtsschadensrecht Hilfe durch Information (Teil 2)
- Artikel: Geburtsschadensrecht Hilfe durch Information (Teil 3
- Artikel: Geburtsschadensrecht Hilfe durch Information (Teil 4)
- Artikel: Geburtsschadensrecht Hilfe durch Information (Teil 5)
- Artikel: Geburtsschadensrecht Hilfe durch Information (Teil 6)
- Artikel: Geburtsschadensrecht Hilfe durch Information (Teil 7)
Wir helfen Ihnen gerne. Wir unterstützen Sie in vielfältiger Hinsicht. Kanzlei Christian Lattorf Spezialist für Personenschäden und Fachanwalt für Medizinrecht Venloer Straße 308a 50823 Köln Tel.: (0221) 888 999 75 Fax: (0221) 888 999 76 Info@Rechtsanwalt-Lattorf.de www.Rechtsanwalt-Lattorf.de