Kosmetische Operation

Kosmetische Operationen bzw. Schönheitsoperationen sind medizinisch nicht notwendig. Bei allen medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (auch die Blutspende) unterliegt der Arzt einer besonderen Aufklärungspflicht. Er muss in solchen Fällen über alle noch so geringen (bekannten) Risiken aufklären. Realisiert sich ein solches geringes aber der medizinischen Wissenschaft bekanntes Risiko, ohne dass der Arzt darüber aufgeklärt hat, haftet er grundsätzlich.