Gemeinschaftspraxis

Eine Gemeinschaftspraxis ist der Zusammenschluss von mehreren Ärzten, die nach außen als eine Einheit auftreten, gemeinsam die Patienten behandeln und gemeinschaftlich haften. Sie nutzen nicht nur die Praxiseinrichtungen gemeinschaftlich (siehe Praxisgemeinschaft) sondern führen eine Patientenkartei und rechnen auf einem Briefkopf ab. Eine Klage ist immer gegen die Gemeinschaftspraxis als ganze zu führen.