Praxisgemeinschaft

Bei einer Praxisgemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Ärzte, die sich ausschließlich zur gemeinsamen Nutzung der Praxis und der Praxiseinrichtungen zusammengefunden haben. Hierbei geht es um Kostenersparnis bei den Investitionen und nicht um die gemeinschaftliche Ausübung des Berufes. Jeder Arzt haftet nur für seine eigenen Fehler. Eine Klage wäre also nur gegenüber den jeweiligen Arzt zu erheben. (vgl. Gemeinschaftspraxis)