Methodenwahl

Zwischen mehreren eingeführten und bewährten Methoden, deren Heilaussichten, Eingriffsbelastungen und Schadenrisiken im wesentlichen gleichwertig sind, kann der Arzt frei wählen, ohne den Patienten über diese Alternativen aufzuklären. Hier kann der Arzt die Therapie durchführen, die er am besten beherrscht. 

Bei nicht gleichwertigen Therapien wie zum Beispiel eine langwierige konservative Therapie und ein operativer Eingriff ist die Wahl der Therapie dem Patienten vorbehalten. Setzt der Arzt seine Entscheidung anstatt die des Patienten liegt ein Aufklärungsfehler vor.