Aufklärungsfehler

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Ein Aufklärungsfehler liegt dann vor, wenn vor einem medizinischen Eingriff der Patient nicht oder nicht vollständig über alle Risiken aufgeklärt worden ist und sich das Risiko am Ende verwirklicht hat. Auch die Verharmlosung eines Eingriffs kann einen solchen Fehler darstellen.

Der Patient muss dabei vortragen, dass er bei richtiger Aufklärung sich nicht für diesen Eingriff entschieden hätte. Dies muss er vor Gericht plausibel machen. Ansonsten gilt der hypothetischer Einwilligungsvorbehalt. Für die sachlich richtig durchgeführte Aufklärung ist die Behandlerseite beweispflichtig.

Nicht zu verwechseln ist der Aufklärungsfehler mit der Aufklärung zum therapeutischen Verhalten. Dieser wird rechtlich als Behandlungsfehler betrachtet.