Arzttermin

Wer als Patient bei einem Arzt einen Behandlungstermin fest ausmacht, sollte auch erscheinen. Unter Umständen kann der Arzt nämlich Schadensersatz verlangen, falls man nicht rechtzeitig absagt oder nicht erscheint. Allerdings ist das in der Judikatur umstritten. Manche Gerichte gehen davon aus, dass Arzttermine nur den Arbeitsablauf in der Arztpraxis erleichtern sollen. Bei einem Zahnarztbesuch wird man dagegen nicht ohne weiteres davon ausgehen können, dass andere Patienten zur Verfügung stehen, die den geplatzten Termin auffangen können. In jedem Fall aber muss der Arzt den Schaden, den er erlitten hat, konkret darlegen und beweisen, was nicht leicht ist. Das schafft Raum für eine gütliche Einigung.