Ein Entgeltschaden entsteht immer dann, wenn der Verletzte aufgrund des Arztfehlers arbeitsunfähig ist und die Entgeltfortzahlung ausläuft. Danach erhält der Geschädigte Krankengeld oder sonstige Sozialleistungen, die geringer ausfallen als der Nettolohn. Kann er seinen erlernten und ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben ist er berufsunfähig und hätte Anspruch auf eine dauerhafte Rente.
Der Entgeltschaden ist die Differenz zwischen dem vorherigen Nettolohn und den nach dem Unfall bezogenen Sozialleistungen.