Fachanwalt für Medizinrecht

Das Medizinrecht ist ein weit umfassendes Rechtsgebiet im Bereich der medizinischen Versorgung. Es beinhaltet alle Rechtsgebiete, die einem Arzt bzw. einem Krankenhaus betreffen können. Insbesondere Fragen zur Praxisgründung und -kauf, Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen, aber auch das Arzthaftungsrecht gegenüber dem Patienten. Das Arzthaftungsrecht ist nur ein kleiner Teil des großen Bereichs des Medizinrechts. Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist oft auf die Bedürfnisse eines Arztes oder eines Krankenhauses ausgerichtet. Als Patient sollte man darauf achten, dass der Fachanwalt nur die Patientenseite vertritt. 

Fundstelle der Bundesrechtsanwaltskammer, Fachanwaltsordnung, dort unter § 14b FAO:

https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/FAO_1.1.08_090615.pdf