Fachanwalt für Opferrecht

Es gibt keinen Fachanwaltstitel für Opferrecht. Gemeint sind damit Anwälte die sich speziell um Opfer einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls oder eines anderen Vergehens, das einen Personenschaden herbeigeführt hat, kümmern. Zuständig für die Zulassung eines neuen Fachanwaltstitels ist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Diese hat im Jahr 2018 beschlossen, dass es keinen neuen Fachanwaltstitel für Opferrechte gibt 1). Einen guten Anwalt auf diesem Gebiet zu finden, bleibt also schwierig. Oftmals sind es Fachanwälte für Strafrecht, die solche Fälle bearbeiten. Allerdings handelt es sich in der Regel um hauptberufliche Strafverteidiger, die auf der Seite der Straftäter stehen. In Frage käme ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder ein Fachanwalt für Medizinrecht für Patienten, die beide üblicherweise die Opferseite vertreten.

 

1) https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-08-2018/