Kaiserschnittentbindung

Drohen bei der Geburt für das Kind oder die Mutter ernstzunehmende Gefahren (z.B. Beckenendlage) muss der Arzt über die Möglichkeiten eine Schnittentbindung aufklären. Er darf sich nicht eigenmächtig für eine vaginale Entbindung entscheiden. Sondern hat die Mutter über bestehende Risiken aufzuklären und sich ihrer Einwilligung über die Art der Entbindung zu versichern (vgl. Aufklärungsfehler). 

Fehlt bei einem komplizierten Geburtsverlauf eine solche Einwilligung, können bei gesundheitlichen Schäden bei Kind oder Mutter als Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht werden.