Operationsrisiken

Jeder medizinische Eingriff ist mit Risiken verbunden, über die der Arzt den Patienten eingehend aufklären muss. Er muss insbesondere über lebensbedrohliche Risiken aufklären und darf den Eingriff nicht verharmlosen. Ferner muss er über die dem Eingriff typischen anhaftenden Risiken, besonders aufklären. In der Regel wird bei größeren Eingriffen die Aufklärung mit Hilfe eines Aufklärungsformulars durchgeführt.
Dagegen muss er allgemein bekannte Operationsrisiken, die jedem Eingriff anhaften nicht erwähnen. Hierbei handelt es sich z.B. um Wundinfektionen, Narbenbrüche oder Embolien. Hier kann angenommen werden, dass der Patient von diesen möglichen Risiken Kenntnis hat.