Privatpatient

Der Privatpatient ist bei einer privaten Krankenkasse versichert und erhält die Kosten für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen von dieser erstattet. Ärzte sind bei der Behandlung von Privatpatienten nicht an ein Budget oder den sonstigen Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung oder des Gemeinsamen Bundesausschuss gebunden. Daher sind die Verdienstmöglichkeiten eines Arztes bei der Behandlung eines Privatpatienten wesentlich höher als bei einem Kassenpatient. Dies ist einer der Gründe für die Entstehung einer Zwei-Klassen-Medizin.