Schmerzensgeldhöhe

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art, Intensität und Dauer der Beeinträchtigungen und wie sehr sich diese auf den Alltag und das Berufsleben auswirken. Hierbei sind viele Umstände zu berücksichtigen. Wesentlich ist die Dauer der Beeinträchtigungen und die Auswirkungen. Weitere wichtige Faktoren sind Art und Ausmaß der Schmerzen, der Behinderungen, welche Hobbys nicht mehr ausgeübt werden können, ob die Mobilität noch vorhanden ist, wie hoch der Grad der Behinderung ist oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter und Beruf, liegen Entstellungen vor, gab es psychische Schäden. Letztendlich spielt auch der Grad des Verschuldens des Schädigers (Vorsatz, leichte Fahrlässigkeit) eine Rolle. Liegt ein Mitverschulden vor, mindert das den Anspruch.

Eine Schmerzensgeldtabelle kann hilfreich sein für die grobe Einordnung des Falles.