Mitverschulden

Hat der Patient oder das Unfallopfer teilweise Mitschuld am Personenschaden, dann ist das Schmerzensgeld und der Schadensersatz um den Anteil des Mitverschuldens zu kürzen. Grundsätzlich entscheidet das Gericht, ob und in welcher Höhe ein Mitverschulden anzunehmen ist. Liegt das Mitverschulden bei 25% dann werden auch die Ansprüche um 25% gekürzt.