Universitätsklinik

Findet ein Arztfehler in einer Universitätsklinik statt, war zeitweilig umstritten, welche Institution zu verklagen war. Als öffentlich-rechtliche Institution kam das Bundesland als Träger der Uniklinik in Betracht. Heute ist unumstritten, dass die Universität als selbstständiger rechtlicher Träger des Klinikums die richtige beklagte Institution darstellt.
Beachtlich ist, dass von den Universitätskliniken der höchste medizinische Standard überhaupt verlangt werden kann. Ein geringerer Maßstab wird bei ländlichen Kliniken angewendet und ein noch geringer Standard in Arztpraxen.