Schmerzensgeld

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Schmerzensgeld kann jeder beanspruchen, der am Körper, am Leib, oder an der Gesundheit geschädigt worden ist und dies auf ein schuldhaftes Verhalten eines anderen zurückzuführen ist. 

Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Schäden bieten und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet. Das Schmerzensgeld soll körperliche und seelische Schmerzen sowie die Einbuße an Lebensfreude ausgleichen. Die Schmerzensgeldhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.  

Schmerzensgeldtabellen können nur einen groben Überblick über die Höhe des Schmerzensgeldes liefern. 

Zu unterscheiden vom Schmerzensgeld ist der materielle Schaden (vgl. Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden, Entgeltschaden, vermehrte Bedürfnisse). Solche Schäden fallen neben dem Schmerzensgeld an, wenn es sich um gravierende Verletzungen handelt.