Arzt verklagen

Für eine Klage gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus müsste ein Arztfehler zugrunde liegen. Für eine Klage bedarf es konkrete Anhaltspunkte, weshalb ein Arztfehler vermutet wird. Allerdings werden an die medizinischen Kenntnisse des Klägers keine hohen Anforderungen gestellt. Nur wenn das Gericht keinen Hinweis erhält, was falsch gelaufen sein soll, wäre die Klage unzulässig. Eine Klage gegen einen Arzt richtet sich immer auf ein zu zahlendes Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatz.

Eine Bezifferung der Höhe des Schmerzensgeldes ist grundsätzlich nicht notwendig, weil das Gericht dies in freiem Ermessen festsetzt. Dabei muss es allerdings einen ungefähren Rahmen haben, wie hoch die Vorstellungen des Geschädigten in etwas sind. Also gänzlich ohne Bezifferung geht es nicht.

Für die weiteren Ansprüche ist es üblich einen Feststellungsantrag zu stellen, wonach alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche so abgesichert werden, dass sie nicht mehr innerhalb der kurzen Verjährungsfrist.

Die Klage bis zu einem Streitwert von 5.000,00 Euro muss vor dem örtlichen Amtsgericht erhoben werden. Alle Angelegenheiten mit einem darüber hinausgehenden Streitwert sind beim Landgericht einzureichen.