Befangenheit

Ein medizinischer Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn Gründe ersichtlich sind, die an seiner Neutralität zweifeln lassen. Wesentliche Gründe sind ein Interessenkonflikt des Gutachters, weil er in einer persönlichen oder beruflichen Nähe einer Partei steht. Dies ist u.a. der Fall, wenn eine enge berufliche Zusammenarbeit vorhanden ist (Kollegen in einer Klinik) oder ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis (Gutachteninstitute, die auf Aufträge der Versicherungswirtschaft angewiesen sind) besteht. Weiterer Grund ist die Voreingenommenheit des Sachverständigen gegenüber einer Partei. Dies kann durch herabsetzende und beleidigende Äußerungen oder durch einseitig lobende unsachliche Äußerungen angenommen werden. Die Gerichte sind hier sehr streng, so dass ein Befangenheitsantrag gut überlegt werden muss. Ist das erstellte Gutachten von besonders schlechter Qualität, so stellt dies noch kein Befangenheitsgrund dar.

Auch ein Richter kann wegen Befangenheit abgelehnt werden. Es gelten die gleichen Grundsätze.