Gutachten

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Im Arzthaftungsrecht kommt es fast immer zu der Erstellung eines medizinischen Gutachtens. Dieses soll Stellung nehmen, ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat, ob der Fehler grob oder leicht fahrlässig war, ob ein Schaden vorliegt, der einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigt und ob der Behandlungsfehler kausal den Schaden herbeigeführt hat.
Häufig wird der Behandlungsfehler und der Schaden bestätigt, jedoch kann der kausale Zusammenhang zwischen beiden nicht mit Sicherheit festgestellt werden. In diesem Fall muss sehr genau geprüft werden, wer die Beweislast für die Kausalität trägt.
In Gutachten fehlt häufig eine Stellungnahme, ob ein Aufklärungsfehler vorliegt. Hierauf sollte man unbedingt sein Augenmerk legen, da die Beantwortung der Frage oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens ist.