Dauerschaden

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Die meisten Gesundheitsschäden heilen wieder aus. Wenn nach einem schuldhaften Personenschaden bleibende negative Gesundheitsfolgen entstehen, spricht der Jurist von einem Dauerschaden. Typischerweise handelt es sich um chronische Erkrankungen, Behinderungen, Entstellungen oder dauerhaft verbleibende negative Zustände (z.B. Wachkoma). Liegt ein Dauerschaden vor, führt das üblicherweise zu einem hohen Schmerzensgeld. Je gravierender der Schaden ist, desto höher ist auch das Schmerzensgeld.