Dekubitus

Ein Druckgeschwür entsteht bei falscher Lagerung des Patienten bzw. der zu pflegenden Person, die selbst nicht mehr mobil sind. Das erstmalige Auftreten ist rechtlich meistens noch kein Pflegefehler. Erst wenn ein Druckgeschwür festgestellt worden ist und nichts dagegen unternommen wurde, macht sich die Pflegeperson/ Arzt haftbar. Dabei gibt es diverse Hilfsmittel, um ein Dekubitus zu verhindern (vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/52117/Broschuere-Dekubitus).

Eine gute Abstimmung zwischen Arzt und Pflegeperson verhindern eher eine solche schwerwiegende Erkrankung.

 

Fundstelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/75308/Dekubitalgeschwuere-Pathophysiologie-und-Primaerpraevention