Einwilligungsvorbehalt

Ein medizinischer Eingriff darf nur nach Einwilligung durch den Patienten erfolgen – also nur unter Vorbehalt der Einwilligung.

Der hypothetische Einwilligungsvorbehalt wird von der Behandlerseite einem Patienten entgegengehalten, wenn dieser einen Aufklärungsfehler behauptet. Damit meint der Arzt, dass der Patient selbst bei richtiger Aufklärung sich positiv für den medizinischen Eingriff entschieden hätte. In diesem Fall muss der Patient plausibel darlegen, warum er sich gegen diesen Eingriff entscheiden hätte. Mindestens muss er einen Entscheidungskonflikt darlegen. Hierbei kann das Gericht entscheiden wie es will: Entweder es glaubt den Darlegungen des Patienten oder eben nicht. Wenn das Gericht dem Patienten nicht glaubt, heißt es im Urteil, dass der Entscheidungskonflikt nicht plausibel gemacht wurde.