Gebiss

Zahlreiche Verfahren beschäftigen sich mit der fehlerhaften Anfertigung eines Gebisses und anderer Zahnprothesen. Bei der Anfertigung handelt es sich um einen Werkvertrag. Das heißt, der Arzt schuldet einen Erfolg in Form eines passgenauen Gebisses. Nach dreimaliger Beanstandung und Versuchen zur Herstellung eines passgenauen Gebisses kann vom Vertrag zurückgetreten werden – einschließlich der Rückzahlung des Honorars. Daneben kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Allerdings sind viele Gerichte zahnarztfreundlich und meinen, dass man mindestens 4-5-mal das Gebiss reklamiert haben müsste, bevor man vom Vertrag zurücktreten könnte.