Gutachterkommission

Die Ärztekammern haben Schlichtungsstellen für Arzthaftungsfragen eingerichtet. Bei einem Verdacht auf einen Arztfehler kann man diese Schlichtungsstellen anrufen. Diese beauftragen dann eine Gutachterkommission zur Begutachtung des möglichen Arztfehlers. Die Gutachten sind regelmäßig Fachärzte auf dem jeweils zu begutachtenden Gebiet.
Insbesondere Gutachten, die im Rahmen des Schlichtungsverfahrens erstellt worden sind, sind kritisch zu überprüfen und zu hinterfragen. Scheuen Sie sich nicht, sich die medizinische Fachsprache erklären zu lassen.