Körperverletzung

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Jeder medizinische Heileingriff stellt objektiv eine Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch dar. Diese wird nur deswegen nicht bestraft, da der Patient in diese Körperverletzung eingewilligt hat. Aus diesem Grund sind alle medizinischen Eingriffe rechtswidrig, wenn keine Einwilligungserklärung des Patienten vorliegt. Eine solche kann nur wirksam erklärt werden, wenn der Arzt umfassend über den Eingriff aufgeklärt hat. Fehlt die Aufklärung können Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden, wenn der Patient nachvollziehbar darlegt, dass er den Eingriff bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht durchgeführt hätte. Das gilt selbst dann, wenn der Eingriff fehlerfrei und medizinisch geboten war.