Misserfolgsrisiko

Vor jeder Operation hat der Arzt den Patienten umfassend aufzuklären. Hierzu gehört auch das Risiko, dass die Operation keinen Erfolg haben könnte und sich der Zustand sogar verschlimmern könnte. Zum Beispiel ist typisches Risiko einer Hüftgelenksoperation, dass die Beschwerden hinterher immer noch vorhanden sind. In fast allen Aufklärungsbögen wird dies standardisiert erwähnt, im Gespräch jedoch häufig verschwiegen. Durch seine Unterschrift bescheinigt der Patient auch hierüber aufgeklärt worden zu sein, so dass damit die Aufklärung hierüber grundsätzlich als erfolgt gilt. 

Fehlt es gänzlich an einer Aufklärung zu dem Misserfolgsrisiko und tritt keine Verbesserung oder gar eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein, liegt ein Aufklärungsfehler mit seinen rechtlichen Folgen vor.