Die häufigsten Fragen zum Thema Schmerzensgeld

Die häufigsten Fragen zum Thema Schmerzensgeld

 

Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Schmerzensgeldanspruch liegt dann vor, wenn ein anderer Sie körperlich oder psychisch verletzt hat. Es darf keine Entschuldigungsgründe (z. B. Ärzte, die fehlerfrei operieren) oder ein Rechtfertigungsgrund (z. B. jemand schlägt in Notwehr zurück) vorhanden sein. Außerdem kann es sein, dass man selbst (Mit-)Schuld an der Verletzung hat (z. B. aus Unachtsamkeit im Verkehr) und der Anspruch sich dann verringert oder ganz wegfällt.

Habe ich nach einem Verkehrsunfall einen Schmerzensgeldanspruch?

Einen Schmerzensgeldanspruch haben Sie nur dann, wenn ein anderer den Unfall schuldhaft verursacht hat und Sie dabei verletzt wurden. Wenn man selbst Schuld am Unfall war, gibt es keinen Anspruch. Wenn man eine Teilschuld hatte, wird der Anspruch gekürzt. Ein Verschulden geht üblicherweise aus dem Polizeiprotokoll bzw. der polizeilichen Ermittlungsakte hervor. Als verletzter Beifahrer steht Ihnen immer ein Schmerzensgeldanspruch zu.

Ich wurde von einem Hund gebissen – Habe ich einen Schmerzensgeldanspruch?

Ja, aber nur dann, wenn es nicht der eigene Hund war. Außerdem sollte man keine Mitschuld am Hundebiss haben, beispielsweise, wenn man den Hund provoziert oder eindeutige Drohgebärden missachtet hat. Dann würde der Schmerzensgeldanspruch gekürzt werden. Das ist fast immer dann der Fall, wenn man in eine aktive Hundebeißerei eingreift, um seinen Hund zu schützen. Wird man dann vom gegnerischen Hund gebissen, hat man eine Mitschuld von 20 %-50 %, sodass auch das Schmerzensgeld um diesen Anteil gekürzt wird.

Ich wurde nicht gebissen, sondern nur vom Hund umgeworfen und habe mich dabei verletzt – Was ist dann mit Schmerzensgeld?

Es ist unerheblich wie man durch einen Hundr verletzt wird. In der Regel kann man sich weder auf Beißen noch Anspringen vorher einstellen und hat dann auch kein Mitverschulden. Ähnliches gilt bei Pferden, die einen abwerfen, treten oder umrennen können. Hier kommt selbst eine geringe Mitschuld nicht zum Tragen, sodass man das Schmerzensgeld ungekürzt bekommen sollte.

Wie bemisst sich die Höhe des Schmerzensgeldes?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich nach den konkreten Auswirkungen.  Man berücksichtigt Art, Intensität und Dauer der Gesundheitsschäden. Je größer die Schmerzen und Beeinträchtigungen sind und je länger sie andauern, desto höher ist das Schmerzensgeld. Bei Mehrfachverletzungen, die bei Verkehrsunfällen häufig vorkommen, ist die Bemessung nicht leicht. Es gibt Urteilssammlungen, die als Schmerzensgeldtabellen bezeichnet werden. Hier gilt es mehrere ähnliche Fälle zu finden, um die ungefähre Höhe feststellen zu können. Je ähnlicher ein Fall ist, desto besser bestimmt man das Schmerzensgeld. Oft muss man Besonderheiten berücksichtigen, so dass man das Schmerzensgeld nach oben oder unten anpassen muss. Leider kann man bei schweren Unfällen mit Mehrfachverletzungen meistens keine passende Gerichtsentscheidung finden, sodass man dann doch einen Anwalt fragen sollte.

Wie funktioniert die Geltendmachung von Schmerzensgeld?

Wenn man die Höhe des Schmerzensgeldes ermittelt hat, meldet man seinen Anspruch bei dem Verursacher an. Das ist der Hundehalter, der Unfallverursacher oder der Arzt, wo der Arztfehler passiert ist. Diese sollten ihre Haftpflichtversicherung informieren, die den Schaden regulieren sollte. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen gibt es ein Register, in dem man anhand des Nummernschildes die richtige Haftpflichtversicherung herausbekommt. Der Gegenseite schildert man den Sachverhalt und verlangt das angemessene Schmerzensgeld und den sonstigen Schadensersatz. Die Versicherung zahlt entweder oder eben nicht.

Worauf muss ich achten, wenn ich das Schmerzensgeld selbst bei der Versicherung geltend mache?

Das ist nur ratsam, wenn es um eine einfache Verletzung geht. Besser sollte man einen Anwalt einschalten. Es ist ratsam, die Verletzungen zu dramatisieren und bei der Höhe des Schmerzensgeldes im oberen Bereich anzusetzen. Wer zu wenig verlangt, bekommt auch zu wenig. Man sollte auch auf die psychischen Folgen hinweisen sowie auf die bleibenden Dauerschäden und zukünftig noch nicht absehbaren Folgen. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, das Schmerzensgeld gering zu halten und entsprechende Urteile zitieren. Wenn ein Abfindungsvergleich angeboten wird, sollte man auf jeden Fall ein Gegenangebot machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist am Ende Verhandlungssache und bedarf bei komplexen Fällen einen erfahrenen Verhandler.

Die Versicherung bietet mir einen Vergleich an. Was würde es bedeuten, wenn ich diesen annehme?

Jeder Vergleich kann einen anderen Inhalt haben. Deswegen kommt es darauf an, welche Schäden der Vergleich abdecken soll. In der Regel versuchen die Versicherungen alle vergangenen und zukünftigen Schäden damit auszugleichen, sodass mit der Einmalzahlung alle Forderungen für immer abgedeckt sein sollen. Dann wäre die Sache endgültig erledigt. Das ist besonders problematisch, wenn die Verletzung noch gar nicht ausgeheilt ist. Denn dann ist eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes möglich, ggf. mit Operationen oder anderen Behandlungen, die zu noch schlimmeren Beeinträchtigungen führen. Daher sollte man nicht zu früh einen Vergleich abschließen, insbesondere wenn noch weitere Gesundheitsprobleme folgen können. Dann sollte es ausreichend sein, auf Vorschüsse zu drängen. Vor Abschluss eines endgültigen Vergleichs ist es ratsam diesen einem Anwalt zu zeigen, damit keine Ansprüche vergessen werden .

Die Versicherung bietet mir eine Vergleichssumme für das Schmerzensgeld an. Soll ich den Vergleich annehmen?

Das kommt darauf an, ob das Schmerzensgeld angemessen ist und ob eine zukünftige gesundheitliche Verschlimmerung eintreten kann. Gerade bei schweren Verletzungen versuchen die Versicherungen schnell die Sache abzufinden. Hier können sich üblicherweise noch weit in der Zukunft negative gesundheitliche Folgen einstellen – ein sogenannter Verschlimmerungsschaden. Wenn also der Heilungsverlauf noch nicht abgeschlossen ist, solltest man sehr vorsichtig mit einem abschließenden Abfindungsvergleich sein.

Mein Anwalt verlangt zu wenig Schmerzensgeld – Was soll ich tun?

Erst müsste man einmal feststellen, ob er wirklich zu wenig verlangt. Möglicherweise wurden bei einem Polytrauma die einzelnen Verletzungen in einer Schmerzensgeldtabelle ermittelt und addiert. Dies wäre nicht sachgerecht. Hier wäre eine Zweitmeinung durch einen anderen Rechtsanwalt notwendig. Stellt sich dann heraus, dass der Anwalt tatsächlich zu wenig verlangt, sollte man erst mit ihm reden . Erst wann das nicht fruchtet, sollte man das Mandat auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen. Dabei entstehen meist doppelte Rechtsanwaltskosten. Aber wenn es wenigstens um 10.000,00 Euro mehr an Schmerzensgeld ginge, läge der Gewinn weit über den Kosten einer doppelten Beauftragung, sodass sich der Wechsel dann schon lohnen kann. Das sollte man sich ausrechnen lassen.

Ich bin durch einen Unfall schwerbehindert. Das Schmerzensgeld ist viel zu gering, um mein Leben zu finanzieren. Wieso bekommt man in Deutschland nur so wenig Schmerzensgeld?

In den USA zum Beispiel werden alle Schäden – auch der zukünftige Entgeltschaden durch das Schmerzensgeld abgedeckt. Es wird quasi die entfallende Wirtschaftsleistung des Verletzten zum Schmerzensgeld hinzugezählt. Bei uns ist das eigentlich nicht so viel anders. Denn in Deutschland haben Schwerverletzte neben dem Schmerzensgeld üblicherweise noch weitere Ansprüche, die auch weit über das Schmerzensgeld hinausgehen können. Hier könnte möglicherweise versäumt worden sein, weitere Ansprüche geltend zu machen. Wichtige Ansprüche sind der Entgeltschaden und der Haushaltsführungsschaden. Das Schmerzensgeld soll ja auch nur ein Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen sein und dient nicht der Finanzierung des Lebens. Dafür wäre dann der Entgeltschaden und der Haushaltsführungsschaden heranzuziehen.

Welche Ansprüche habe ich außer dem Schmerzensgeldanspruch?

Bei Angestellten und Arbeitnehmern, kommt der Entgeltschaden hinzu, wenn die Zeit der Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen dauerte. Bei Schwerverletzten entstehen meist Ansprüche aus vermehrten Bedürfnissen, welche in Form von Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden, behindertengerechte Umbaukosten, Kosten einer Begleitung, Fahrtkosten, Zuzahlungen und weiteres anfallen. Bei einer rund um die Uhr zu betreuenden pflegebedürftigen Person können hohe Ansprüche, oft über eine Million Euro zusammenkommen. Bei Selbstständigen heißt der Entgeltschaden „der entgangene Gewinn“, der oft nur mit hohen Aufwand nachzuweisen ist.

Kann ich eine Schmerzensgeldrente verlangen?

Eine Schmerzensgeldrente wird von den Gerichten eher selten zugesprochen. Voraussetzung wäre ein erheblicher Dauerschaden, unter dem man bis zum Lebensende leidet. Allerdings sind die monatlichen Beträge nicht so hoch und liegen zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro, je nachdem wie schwerwiegend der Dauerschaden ist. Beträge darüber hinaus sind selten. Außergerichtlich wird eine Schmerzensgeldrente von den Versicherungen freiwillig nicht bezahlt. Diese streben immer eine Abfindungssumme an. Nicht zu verwechseln ist die Schmerzensgeldrente mit dem Ersatz von Entgeltschaden oder dem Haushaltsführungsschaden. Diese werden üblicherweise auch monatlich in Form einer Rentenzahlung geltend gemacht.

Muss ich das Schmerzensgeld versteuern oder Angst haben, dass es auf meine Leistungen nach dem SGB angerechnet wird?

Nein. Schmerzensgeld dient ausschließlich dem Ausgleich der Verletzungen, so dass es nicht versteuert wird. Auch wird das Schmerzensgeld nicht bei Sozialhilfeansprüchen angerechnet.

Was passiert, wenn die Versicherung das Schmerzensgeld nicht bezahlen will?

Dann muss man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass eine Klage erstellt werden muss, die man beim zuständigen Gericht einzureichen hat. Der vollständige Sachverhalt muss aufgearbeitet und Urteile zur Höhe des Schmerzensgelds zitiert werden. Ferner müssen die übrigen Ansprüche geltend gemacht werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wäre ein Anwalt hilfreich.

Wie lange würde so ein Gerichtsverfahren dauern?

Das ist sehr unterschiedlich. Üblich sind ein bis zwei Jahre. Unter Umständen auch länger oder kürzer. Muss ein Gutachten erstellt werden, dauern die Verfahren in der Regel über einem Jahr. Sind viele Tatsachen streitig, führt die Klärung derselben zur Verlängerung des Verfahrens. Ist der Sachverhalt unstreitig und nur noch die Höhe strittig, sind die Verfahren eher kürzer.

Wie finde ich einen guten Rechtsanwalt in Schmerzensgeldsachen?

Über das Internet erhält man einen guten Überblick. Er sollte Spezialist sein auf diesem Gebiet, am besten Fachanwalt für Verkehrsrecht und/oder Fachanwalt für Medizinrecht. Der Fachanwalt bedeutet , dass er schon Erfahrung auf dem Gebiet hat. Bei Großkanzleien sollte man vorsichtig sein, dass man nicht durchgereicht wird an den unerfahrenen Neuling. Um einen Interessenskonflikt auszuschließen, sollte der Rechtsanwalt nur Patienten und Opfer vertreten und keine Ärzte und Versicherungen. Wenn noch weitere Rechtsgebiete angeboten werden, die mit Personenschäden überhaupt nichts zu tun haben, dann eher weitersuchen. Je höher die Spezialisierung desto besser.

Da Sie diesen Text auf meiner Webseite lesen, haben Sie bereits den richtigen Anwalt gefunden. Wir sind gerne für Sie da.