Schutz- und Warnhinweise

Schutz- und Warnhinweise sind allen Produkten beizufügen, die auf irgendeine Weise eine Gefahr für den Verbraucher darstellen können. Bei Arzneimitteln bestehen grundsätzlich immer Gefahren für Körper und Gesundheit. Solche Hinweise sind als Packungsbeilage bei jedem Medikament obligatorisch. Gehört der Patient über das normale Maß hinaus zu einer Risikogruppe (z.B. Raucher, Diabetiker), so muss der Arzt auf die speziellen Risiken dieser Gruppe in Verbindung mit dem Medikament den Patienten besonders aufklären. Er kann sich nicht darauf berufen, dass solche besonderen Risiken in der Packungsbeilage genannt sind. Zum Beispiel muss der Arzt einem Patienten vom Rauchen abraten, wenn ein Medikament in Verbindung mit dem Rauchen zu besonderen Gesundheitsfolgen führen kann (vgl. auch Nachsorge).